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"(Straf)Verteidigung ist Kampf."
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- Hans Dahs, Handbuch des
... im Straf- und Strafverfahrensrecht

PKS 2010: Anstieg der Internetkriminalität

Die PKS 2010 (Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010) weist für den Bereich der Computerkriminalität einen Zuwachs von 12,6 Prozent aus. In absoluten Zahlen bedeutet das einen Anstieg um ca. 9.500 Delikte auf insgesamt ca. 84.400 Delikte. Dass die Aufklärungsquote in diesem Bereich um 1,7 Prozent gesunken ist, dürfte daher nur wenig ins Gewicht fallen. Dies gilt erst recht, als die Aufklärungsquote bzgl. aller in der PKS erfassten Delikte lediglich um 0,4 Prozent auf 56,0 Prozent gestiegen ist.

Den größten Anteil an der Computerkriminalität hat der Computerbetrug gem. § 263a StGB mit nun insgesamt ca. 27.300 erfassten Delikten, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um erhebliche 18,9 Prozent bedeutet. Als zweitgrößte Deliktsgruppe ist das Ausspähen bzw. Abfangen von Daten erfasst. Hier steigen die Deliktszahlen um 32,2 Prozent auf insgesamt ca. 15.200 erfasste Delikte.

Gesondert erfasst wurden Delikte mit dem Tatmittel Internet. Hier kam es zu einem Anstieg um 8,1 Prozent auf insgesamt ca. 246.600 erfasste Delikte. Die meisten Delikte, die über das Internet begangen werden, sind Betrugsdelikte mit einem Anteil von 81,6 Prozent. Unter den Betrugsdelikten hat der Warenbetrug einen erheblich gesunkenen Anteil von nunmehr lediglich 24,6 Prozent (2009: 37,6 Prozent). Der Computerbetrug verzeichnete jedoch einen erheblichen Anstieg um 8 Prozent.

Der Anteil der Verbreitung pornographischer Schriften über das Internet am Gesamtaufkommen der Straftaten mit dem Tatmittel Internet ist lt. der PKS von 2,9 auf 2,1 Prozent gesunken. Das Absinken um 0,8 Prozent stellt sich zunächst als nicht besonders groß dar. Stellt man dem jedoch die absoluten Zahlen gegenüber (2009: 6.092 Fälle, 2010: 4.655 Fälle) ist die Verringerung schon beträchtlich. Dies gilt erst recht, als es sich um eine Verringerung um ca. 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr handelt.

Wie immer gilt: es handelt sich bei der PKS lediglich um die polizeilich erfassten Delikte. Wie die Ermittlungsverfahren im Ergebnis beendet wurden, ist der Statistik nicht zu entnehmen. Der Statistik lässt sich somit nicht entnehmen, ob sich die Verdachtsfälle bestätigt haben, ob die Staatsanwaltschaften die Verfahren eingestellt haben, die Straftaten angeklagt haben oder anders verfahren wurde. Weiterhin sagt die Statistik nichts über die tatsächliche Anzahl der Straftaten aus: in bestimmten Deliktsbereichen gibt es erhebliche Dunkelziffern, die z.B. auf Nichtanzeige oder Nichterkennen von Straftaten zurückzuführen sein können.

Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2010 (www.bka.de) (*.pdf)

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